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Gegenstand der Förderung

Entsprechend ihrer Satzung § 2 fördert die Bürgerstiftung Bayreuth - Stadt und Land Projekte, die sich folgenden Bereichen widmen:

  • Bildung und Erziehung
  • Jugend und Familie
  • Kultur und Kunst
  • Wissenschaft und Forschung
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Landschafts- und Denkmalschutz
  • Traditionelles Brauchtum und Heimatpflege
  • Sport
  • Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutz
  • Öffentliches Gesundheitswesen und Behinderte
  • Völkerverständigung
  • Demokratisches Staatswesen
  • Bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke i.S.d. § 52 AO

Gegenstand der Förderung ist eine anteilige, ausnahmsweise vollständige monetäre Förderung, die als verlorener Zuschuss gewährt wird.

Entscheidung über die Projektförderung

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat entscheiden über die Förderung konkreter Projekte.

Die Projektförderung erfolgt im Rahmen der zwei Mal im Jahr statt findenden Sitzungen auf Basis von Projektanträgen.

Auf die Projektförderung besteht kein Rechtsanspruch. Bewilligte Fördermittel, die zweckwidrig verwendet werden, können ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

Inhaltliche Kriterien der Vergabe

Die Projekte werden auf die folgenden inhaltlichen Fragestellungen hin geprüft. Diese sollten von den Antragstellern in ihrer Begründung soweit zutreffend aufgegriffen werden.

  • Was ist an dem Projekt spezifisch für Bayreuth, welchen Bezug gibt es zur Stadt, einzelnen Stadtteilen oder der Region?
  • In welcher Weise dient es dem Wohle der Bürger Bayreuths und der Umgebung oder sind Bürger in die Projektverwirklichung einbezogen?
  • Werden durch das Projekt kommunikative Strukturen, die Weiterentwicklung der Stadtkultur, das bürgergesellschaftliche Bewusstsein und die Entwicklung des Gemeinwesens in der Stadt und der Region unterstützt?
  • Gehen von dem Projekt integrative Impulse für die Bürgerschaft aus?
  • Werden durch das Projekt nachbarschaftliches und ehrenamtliches Engagement sowie die "Hilfe zur Selbsthilfe" gestärkt?
  • Hat das Projekt Modell- und Vorbildcharakter und welche besonderen Akzente setzt es?
  • Hat das Projekt eine nachhaltige Wirkung?
  • Werden benachteiligte Gruppen durch das Projekt gestärkt?
  • Welche Partner sind am Projekt beteiligt?
  • Was ist ggf. an dem beantragten Projekt innovativ?

Ausnahme: Kurzfristige und mit kleinen Förderungsbeträgen ausgestattete Projekte.

Förderungsrahmen der Bürgerstiftung Bayreuth - Stadt und Land

Generell kommen Maßnahmen und Projekte in Frage, die das bürgerschaftliche Engagement fördern und zum Wohle der Bürger Bayreuths und der Umgebung sind – zum Beispiel in den Bereichen Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur etc.

  • Die Förderung erfolgt für Maßnahmen und Projekte unabhängig von der Rechtsform der beantragenden/empfangenden Organisation.
  • Anschubfinanzierungen und einmalige Maßnahmen und Projekte werden bevorzugt gefördert. Eine fortgesetzte oder dauerhafte Förderung aus Stiftungsmitteln ist nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Die Höhe der beantragten Fördersumme, deren Anteil an der Gesamtfinanzierung und die Höhe bzw. der Anteil von Drittmitteln ist bei der Beurteilung des Förderantrags nicht maßgeblich. Maßgeblich ist gleichwohl eine gesicherte Gesamtfinanzierung der Maßnahme bzw. des Projekts.
  • Der Antragsteller soll darlegen, wie das Gesamtprojekt bezahlt wird.
  • Der Empfänger der Fördermittel hat auf Nachfrage einen Verwendungsnachweis (Sach- und Finanzbericht) zu erbringen.
  • Bei bewilligten Projektanträgen ist nach Abschluss der Fördermaßnahme auf Anforderung des Stiftungsvorstandes ein schriftlicher Bericht über die mit der Förderung erreichten Ergebnisse vorzulegen.
  • In Ausnahmefällen kann sich die Förderung über mehrere Jahre erstrecken.
  • Wir fördern laufende Kosten nur dann, wenn das geförderte Projekt (oder die unterstützte Einrichtung) in der Lage ist, sich nach Auslaufen unserer Förderung selbständig zu finanzieren (Anschubfinanzierung).
  • Auch die Förderung gemeinsamer Projekte mit anderen Fördereinrichtungen ist möglich.

Wir fördern keine Pflichtaufgaben des Staates und der Kommunen.