Die Zustiftung – eine dauerhafte Investition!

Wenn Sie langfristig in unsere Arbeit investieren wollen, eignet sich die Unterstützung in Form einer Zustiftung.

Ihre Zustiftung wird direkt dem Kapitalstock der Bürgerstiftung zugeführt. Sie erhöht dadurch das Vermögen der Stiftung.
Mit den daraus erzielten Zinserlösen unterstützen wir engagierte Projekte.

Zustiftungen werden im Gegensatz zu einer Spende nicht umgehend in ein spezielles, zeitnah anstehendes Projekt investiert, sondern sorgen dafür, dass zugestiftetes Kapital langfristig Erträge bringt.

Ihre Zustiftung ist somit eine langfristige Investition in unsere Arbeit und in die Zukunft der Menschen in unserer Region.
So können die Erträge der Stiftung Jahr für Jahr dort eingesetzt werden, wo sie gerade am dringendsten gebraucht werden.
 

Wichtiges zur Zustiftung:

Zustiftungen sind in jeder Höhe möglich. Sie können – sofern gewünscht – ab einem Betrag von 50.000 Euro durch den Zuwendungsgeber bzw. die Zuwendungsgeberin einem der vorbezeichneten Zweckbereiche oder innerhalb dieser Zweckbereiche einzelnen Zielen zugeordnet und/oder mit seinem/ihrem Namen verbunden werden.

Stiftungskonto:
Bürgerstiftung Bayreuth Stadt und Land
Kto 62 1999 3
BLZ 780 608 96
VR Bank Bayreuth-Hof eG
IBAN DE77 7806 0896 0006 2199 93
BIC GENODEF1HO1


Eine entsprechende Spendenbescheinigung senden wir Ihnen selbstverständlich zu.
Bitte geben Sie im Verwendungszweck Zustiftung an.

Gerne führen wir ein persönliches Gespräch mit Ihnen, wenn Sie Fragen zu Zustiftungen haben.

Bitte sprechen Sie uns an.


Sie erreichen uns unter der Telefonnumer: 0921 882-2298